Bei einem Guthabenkonto handelt es sich um ein spezielles Girokonto, das Sie ausschließlich auf Guthabenbasis führen können. Mit der Verwendung eines Guthabenkontos ist es nicht möglich, in den Dispositionskredit zu gehen. Während bei normalen Girokonten der Dispokredit normalerweise integriert ist und Sie es auch überziehen können, ist beides bei Guthabenkonten nicht möglich. Bekannt ist das Guthabenkonto auch als Jedermann-Konto.
Wo liegen die Vorteile eines Guthabenkontos?
Ein Konto auf Guthabenbasis ist ein Basiskonto, bei dem keine Überziehung möglich ist. Dadurch können Sie auch keine Schulden über das Girokonto machen. Die Bezeichnung „Jedermann-Konto“ stammt daher, dass jeder Mensch diese Art von Konto eröffnen kann. Dies gilt auch dann, wenn eine Kontoeröffnung eines normalen Girokontos nicht möglich ist. So können Sie dennoch einen Mietvertrag oder Arbeitsvertrag abschließen, was ohne Konto nicht möglich wäre.
Die Kontoführung kann bargeldlos erfolgen. Sie können aber auch Geld abheben. Dies funktioniert aber nur dann, wenn Sie Guthaben auf dem Konto haben. Normalerweise werden keine Kontoführungsgebühren gefordert. Es gibt aber auch Banken, die Gebühren aufrufen. Lesen Sie daher den Vertrag für das Bürgerkonto vorher. Hier müssen mögliche Gebühren, beispielsweise für das Wertpapierdepot oder für die Überweisung sowie eine Jahresgebühr, aufgeführt werden.
Wichtig: Nicht zu verwechseln ist das Guthabenkonto mit dem Pfändungsschutzkonto, bei dem keine Kontopfändung möglich ist. Auf einem Guthabenkonto kann gepfändet werden. Benötigen Sie einen Pfändungsschutz, sollten Sie sich mit der Bank in Verbindung setzen.
Für wen ist ein Guthabenkonto geeignet?
Das Guthabenkonto ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie kein klassisches Girokonto eröffnen können. Möglicherweise reicht Ihre Bonität nicht aus.
Dieses Kontomodell eignet sich gut für Minderjährige ebenfalls. Geduldete Überziehungen gibt es hier nicht. Geld kann nur abgehoben werden, wenn es auch vorhanden ist.
Für ein Firmenkonto oder Geschäftskonto eignet es sich normalerweise nicht. Gerade im Geschäftsleben ist eine Kontoüberziehung oft ein wichtiger Teil der Finanzierung.
Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos. Die Bundesregierung hat jedoch beschlossen, dass jeder Bürger einen Anspruch auf ein Konto hat. Dieses kann auch nur auf Guthabenbasis geführt werden. Das Jedermannkonto hat keine Überziehungsmöglichkeit. Brauchen Sie Geld, können Sie sich für einen Kleinkredit entscheiden.
Wichtig: Die Bank kann das Guthabenkonto auch kündigen. Liegt eine dauerhafte Blockierung durch eine Pfändung vor oder verwenden Sie das Konto nicht mehr, liegt es im Ermessen der Bank, zu kündigen.
Wichtige Informationen rund um das Guthabenkonto
Das Guthabenkonto ist ein schufafreies Konto. Auch dann, wenn Sie als Kontoinhaber einen negativen Score bei der SCHUFA haben, erhalten Sie von Direktbanken oder anderen Banken ein Guthabenkonto. Das ist nicht bei allen Kontoarten der Fall. Grundsätzlich haben Sie keine Einschränkungen. Sie können Kontoauszüge anfordern, Bargeldabhebung durchführen und erhalten auch eine Girocard. Auch Daueraufträge sind möglich. So können Sie Guthaben auf ein Festgeldkonto, ein Tagesgeldkonto oder ein Gemeinschaftskonto überweisen. Das funktioniert aber nur dann, wenn Sie Guthaben auf dem Konto haben. Sie sind in der Selbstverpflichtung dafür zu sorgen, dass ausreichend Geld für die Zahlungen vorhanden ist.
Haben Sie Schulden, kann es im Rahmen einer Umschuldung sinnvoll sein, sich für ein Konto auf Guthabenbasis zu entscheiden. Lösen Sie den Dispositionskredit mit einer Umschuldung aus und sparen Sie die Dispozinsen. Durch das Konto können Sie keine neuen Schulden machen, wie es bei anderen Kontoarten möglich wäre.
Eröffnet wird so ein Konto ganz einfach über PostIdent oder VideoIdent-Verfahren sowie den Antrag bei der Bank.
Tipp: Auch dann, wenn Sie in die Privatinsolvenz gehen, kann ein Onlinekonto auf Guthabenbasis eine Lösung sein. Es muss Ihnen möglich sein, für den täglichen Bedarf Geld abzuheben.