Haben sich über die Jahre hinweg Schulden angesammelt, kann dies auch die Pläne für das auswandern belasten. Wer sich in einer Privatinsolvenz befindet oder auch kurz vor der Restschuldbefreiung steht, sollte sich vor dem Auswandern beim Insolvenzgericht erkundigen oder eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen. Aber auch dann, wenn Sie noch mitten in der Schuldenfalle stecken und eine Verbraucherinsolvenz noch kein Thema ist, besteht Handlungsbedarf. Oft kann mit einer Umschuldung nach der Schuldenanalyse gearbeitet werden. Lesen Sie hier, was mit Ihren Schulden beim Auswandern passiert.

Was passiert mit Schulden beim Auswandern?

Ist eine Auswanderung bei Schulden überhaupt möglich?

Grundsätzlich können Sie immer in ein anderes Land ziehen, auch dann, wenn Sie einen Schuldenberg haben und in einem Insolvenzverfahren sind. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass Sie auf diese Weise die offenen Kosten nicht hinter sich lassen können. Unterschieden wird dabei zudem zwischen einer Einwanderung in ein EU-Land und in ein Nicht-EU-Land. Sie sollten am besten auch mit einer Schuldnerberatung sprechen, bevor Sie einen Wohnsitz im Ausland zu beantragen.

Die Auswanderung innerhalb der EU

Auch im EU-Ausland gibt es Inkassounternehmen, die Sich an Sie wenden können. Zudem kann ein Gläubiger ein europäisches Vollstreckungsurteil bekommen. Dieser wird von den Mitgliedsländern der EU anerkannt und sorgt dafür, dass Pfändbares auch im Ausland eingetrieben wird. Es gibt ein Vollstreckungsabkommen zwischen den EU-Ländern.

Auswanderung außerhalb der EU

Bei einer Überschuldung mag manchmal der Gedanke aufkommen, einfach auswandern zu wollen und so vor der Zahlung zu fliehen. Wer außerhalb der EU lebt, muss seinen neuen Wohnort in Deutschland nicht angeben. Für den Kreditor ist es schwierig, den Schuldner ausfindig zu machen. Möglicherweise gehen die offenen Kosten auf den Ehepartner über.

Zudem kann der Gläubiger einen Schuldtitel erhalten. Dieser zögert die Verjährung auf einen Zeitraum von 30 Tagen heraus.

Welche Lösungen kann das Auswandern mit sich bringen?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, auszuwandern und so auf die Dauer schuldenfrei zu werden. Haben Sie beispielsweise beruflich deutlich bessere Chancen im Ausland, kann dies eine gute Chance sein, zu tilgen.

Achten Sie generell darauf, dass Sie erst einen Arbeitsvertrag unterschreiben und dann in ein anderes Land ziehen. Bedenken Sie, dass Sie für die Einwanderung in einige Länder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen müssen. Hier kann es notwendig sein, erst die Schulden abzuzahlen und dann die Einwanderung zu planen.

Gehen Sie mit den Gläubigern in das Gespräch und versuchen Sie, außergerichtliche Einigungen zu finden, bevor Sie das ganze Verfahren für die Regelinsolvenz durchlaufen oder sogar gepfändet wird. Besteht ein Vollstreckungstitel, ist schnellstmöglicher Handlungsbedarf.

Für alle fernen Länder gilt, dass es dort keine mit Deutschland vergleichbaren Sozialleistungen gibt. Im Härtefall ist also nicht einmal das Existenzminimum gesichert.
Nicht zuletzt müssen die Umzugskosten einkalkuliert werden, die in das umziehen in ferne Länder erheblich sein können.

Wichtig: Wer verschuldet auswandert, sollte bedenken, dass Gläubiger – je nach Land – auch eine Auskunft erwirken können. Sie haben Auskunftspflichten gegenüber dem Land, in das Sie auswandern. Informieren Sie sich hier vorher ausreichend.

Kann ich noch nach Deutschland zurückkehren?

Sie sind ausgewandert und denken nun darüber nach, wieder zurückzukehren? Sie sind also weiterhin verschuldet, vielleicht liegen sogar titulierte Schulden vor, die noch nicht verjährt sind. Jetzt sollten Sie die folgenden Punkte beachten:

  • Es sind Zinsen aufgelaufen. Das heißt, Sie haben nun noch höhere Schulden. Auch Verfahrenskosten können aufgelaufen sein.
  • Liegt ein Strafantrag eines Gläubigers gegen Sie vor, kann es einen Haftbefehl geben.
  • Sie haben einen Vermerk in der SCHUFA, was es schwierig macht, Wohnraum zu finden.

Spätestens jetzt sollten Sie sich wirklich beraten lassen. Eine Schuldenanalyse zeigt, wie der aktuelle Stand ist und welche Möglichkeiten Sie haben.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Umschuldung

Sind die Schulden noch überschaubar und Sie befinden sich noch nicht im Verzug, können Sie über eine Umschuldung nachdenken. Nehmen Sie einen Kredit auf und zahlen Sie die bestehenden Schulden ab. So bekommen Sie einen Überblick über Ihre überschuldete Situation und zahlen nur noch eine Rate ab.

Privatinsolvenz

Natürlich können Sie auch jetzt noch in die Insolvenz gehen. Die Restschuldbefreiung kann dann nach sechs Jahren eintreten und Sie haben einen Ausblick auf eine schuldenlose Zeit.