Sie haben einen Anspruch auf die Zahlung von Beträgen und denken nun darüber nach, wie Sie diese Schulden legal eintreiben können? Geldeintreiber haben den Ruf, oft illegal zu arbeiten. Nicht umsonst werden sie auch als unseriöse Geldeintreiber bezeichnet. Es gibt jedoch auch ausreichend Möglichkeiten, Schulden legal einzutreiben.
Russisch Inkasso als Schuldeneintreiber nicht in Betracht ziehen
Es ist verständlich, dass Sie Ihr Geld möglichst schnell haben möchten. Schulden über einen illegalen Weg einzutreiben, ist jedoch nicht richtige Lösung. Russisch Inkasso ist ein Begriff für ein Inkassounternehmen, das nicht mit einem seriösen Mahnverfahren arbeitet, sondern für das Schulden eintreiben zu unlauteren Mitteln greift. Wenn Sie diese Anbieter beauftragen, kann es zu einer Anzeige oder auch einem strafrechtlichen Verfahren kommen. Dabei ist es unabhängig, ob Sie selbst dabei waren oder nicht. Das Geld wird in Ihrem Namen eingetrieben.
Auch bei Nötigung handelt es sich nicht um ein legales Verfahren. Selbst dann, wenn der Schuldner kurz davorsteht, eine Regelinsolvenz durchzuführen und eine Verbraucherinsolvenz für Sie bedeutet, vermutlich nur eine geringe Rückzahlung zu erhalten, sollten Sie bei dem rechtlichen Weg bleiben. Wenn eine Privatinsolenz angestrebt wird, erfahren Sie davon durch das Insolvenzgericht.
Über den Mahnbescheid vorgehen
Wie Sie Schulden legal eintreiben? Führen Sie erst ein Mahnschreiben durch und erinnern Sie den Schuldner daran, dass er bis zu einem bestimmten Zeitpunkt seine Schulden auszugleichen sollte. Sollte es weiterhin zu einer Säumigkeit kommen, können Sie auch einen Mahnbescheid oder eine Vollstreckung beantragen. Befindet sich der Schuldner schon tief in der Schuldenfalle, wird es schwierig, das Geld einzutreiben. Prüfen Sie nach, ob der Schuldner ein notarielles Schuldanerkenntnis bereit ist zu unterzeichnen. Sie können dann ohne gerichtlichen Titel vollstrecken. So sparen Sie Kosten für ein Verfahren.
Geht der Schuldner eine Privatinsolvenz ein, wird er versuchen, seine Außenstände über außergerichtliche Vergleiche zu begleichen. Bei einer Verbraucherinsolvenz wird es für Sie noch schwieriger. Daher kann es sinnvoll sein, einem Vergleich zuzustimmen.
Direkt Teilzahlungen anbieten
Bevor es soweit kommt, können Sie aber bereits auf den Schuldner zugehen. Wenn Sie einen Mahnung verfassen, bleiben Sie freundlich und weisen Sie daraufhin, dass auch Teilzahlungen möglich sind.
Mit einem Inkassobüro arbeiten
Wenn es gar nicht zu einer Zahlung oder einer Kontaktaufnahme durch den Schuldner kommt, ist das Inkassobüro der nächste Weg. Allerdings ist nicht gesagt, dass dies auch einen Erfolg mit sich bringt. Auch das Inkassobüro ist in der Lage, einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Dadurch wird Ihnen diese Arbeit abgenommen. Geht es dann jedoch an das zuständige Gericht, benötigen Sie einen Anwalt. Für Sie kann dies bedeuten, dass Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Das heißt, Sie können darüber nachdenken, sich direkt an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann die Forderung gegenüber dem Schuldner direkt ansprechen. Vor Gericht kann der Anwalt für einen Zahlungstitel sorgen und so eine Vollstreckung durchführen.
Die Vollstreckung darf allerdings nur mit dem Gerichtsvollzieher erfolgen. Der Gerichtsvollzieher wird prüfen, ob Vermögenswerte vorhanden sind. Er kann auch eine eidesstattliche Versicherung zu den Vermögensverhältnissen einfordern. Sollte eine Vollstreckung nicht möglich sein, haben Sie den Zahlungstitel für 30 Jahre. Eine Verjährung entsteht nicht. Wenn der Schuldner dann doch Vermögen bekommt, haben Sie Anspruch auf eine Zahlung.
Keine Meldung bei der SCHUFA möglich
Wenn Sie als privater Gläubiger agieren, haben Sie nicht die Option, eine Meldung bei der SCHUFA zu machen. Hier werden nur die offenen Posten vermerkt, die auf einer vertraglichen Basis erfolgen. Wenn im Rahmen Ihrer Forderungen jedoch eine Vermögensauskunft durch den Schuldner angefordert wird, wird dies im Schuldnerverzeichnis vermerkt.
Tipp: Führen Sie eine Bonitätsprüfung durch
Damit es gar nicht erst soweit kommt, dass Sie Schulden eintreiben müssen, können Sie vor der Leistungserbringung eine Bonitätsprüfung durchführen. Dadurch senken Sie Ihr Risiko deutlich. Wenn es dennoch dazu kommt, dass der Schuldner nicht zahlt, sollten Sie sich ausschließlich an die rechtlichen Wege halten.