Bei Selbstständigen handelt es sich ebenfalls um Personen, die sich finanziell überschätzen können oder bei denen unvorhergesehene Dinge passieren, welche dazu führen, dass sich ein riesiger Schuldenberg anhäuft. Auch wenn es sich dabei um keine richtigen Angestellten handelt, können auch Selbstständige Privatinsolvenz beim Insolvenzgereicht beantragen. Dafür müssen Sie allerdings einige Kriterien erfüllen. Am wichtigsten ist jedoch die eingeschränkte Ehrlichkeit vom Schuldner selbst, denn nur so haben Sie eine Chance auf ein Privatinsolvenzverfahren und somit auch auf die angestrebte Restschuldbefreiung.
Die Voraussetzungen
Um als Selbstständer für eine Privatinsolvenz in Frage zu kommen, muss nicht nur eine Überschuldung nachgewiesen werden. Selbstständige fallen unter Umständen nämlich eher in den Bereich des Regelinsolvenzverfahrens, welches sich stark von der Verbraucherinsolvenz unterscheidet und oft wesentlich komplizierter ist. Wenn ein Selbstständiger auch Angestellte hat, muss er also in die Regelinsolvenz. Wenn keine Angestellten vorhanden sind, ist die Privatinsolvent ebenso machbar. Dabei ist es nie verkehrt, wenn sich der Insolvenzschuldner im Vorfeld genauestens bei einer Insolvenzberatung erkundigt, um hier alle Fakten durchlaufen zu können.
Im Falle einer Privatinsolvenz fließt aber auch das Privatvermögen mit in die Insolvenzmasse. Das wiederum spielt für die meisten in dieser Situation aber kaum eine Rolle, da es fließende Übergänge zwischen dem Privatvermögen und dem Geschäftsvermögen gibt.
Lassen Sie sich beraten
Bevor Sie als Selbstständiger ein Insolvenzverfahren beantragen, sollten Sie sich immer beraten lassen und nicht blauäugig und über schnellt handeln. Hierfür gibt es eine spezielle Beratung für Insolvenzen, welche in Anspruch genommen werden kann. Aber auch ein Fachanwalt oder die Schuldnerberatung können in Sachen Insolvenzordnung und -Masse sowie weiteren Fragen behilflich sein. Natürlich sollten Sie sich auch über die Restschuldbefreiung und der Wohlverhaltensphase informieren, um hier keine Fehler zu machen.
Außergerichtliche Einigung
Bevor es zum Insolvenzgericht geht, sollten Sie immer versuchen, sich mit den Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Dazu wird von dem Schuldnerberater oder dem Fachanwalt eine Auflistung aller Einnahmen und Vermögenswerte gemacht. Daneben wird nu eine Liste mit den Verbindlichkeiten gegenübergestellt. So können Sie errechnen, wie hoch die Verschuldung ist und welche Kosten Sie im Monat abführen können. Erst wenn ein Gläubiger eine einvernehmlich Einigung ablehnt, können Sie die Privatinsolvenz beantragen.
Der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan
Nun wird ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan erstellt, ohne welchen eine Restschuldbefreiung nicht möglich ist. Dabei wird festgelegt, wie viel Schulden monatlich abgezahlt werden können. Das wird übrigens nicht nur bei der Privatinsolvenz, sondern ebenso bei der Firmeninsolvenz oder der Regelinsolvenz gemacht. Dabei wird ebenso in der Pfändungstabelle geschaut, wo die aktuelle Pfändungsgrenze liegt und wie viel von dem pfändbaren Gehalt bleibt, um dieses auf die Gläubiger aufzuteilen. Ebenso wird geschaut, ob es eine Freigabeerklärung gibt. Durch eine sogenannte Freigabe ist es möglich, dass ein bestimmter Gegenstand aus der Insolvenzmasse herausgelöst werden kann.
Der Schuldenbereinigungsplan wird von einem vom Gericht gestellten Treuhänder erstellt. Dabei müssen die pfändbaren Einkünfte während der Wohlverhaltensphase, welche zwischen drei und sechs Jahren läuft, bei dem Treuhänder abgegeben werden. Wer innerhalb dieser Zeit eine Erbschaft erhält, muss auch diese zur Hälfte abtreten.
Die Besonderheiten der Selbstständigkeit
Selbstständige, die eine Privatinsolvent und keine Regelinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz anmelden möchten, haben einige Dinge zu beachten. Es gelten während der Wohlverhaltensperiode verschärfte Bedingungen. So wird bei der Festsetzung der individuellen Zahlungshöhe ein Betrag festgelegt, welcher der Schuldner verdienen würde, wenn er nach seinen beruflichen Qualifikationen angestellt sein würde. Dabei muss er die festgelegten Beiträge nicht zwingend jeden Monat verdienen. Hier ist nun zu schauen, wie die Zahlungen seiner Kunden eingehen, sodass diese direkt abgeführt werden können. Allerdings haben die Gläubiger in diesem Fall auch ein Recht auf Verzugszinsen, sollte das Geld später eingehen.
Die Restschuldbefreiung
Nach dem Ablauf des Wohlverhaltenszeitraums kann auch ein Selbstständiger endlich seinen Antrag auf die Restschuldbefreiung stellen. Wie auch bei der Privatperson gilt als Vorrausetzung das korrekte Verhalten während der Wohlverhaltensperiode. Wurden zum Beispiel falsche Angaben zu den Einnahmen gemacht, so kann die Restschuldbefreiung abgewiesen werden. Hat er sich jedoch nichts zu Schulden kommen lassen, so steht auch für den Selbstständigen nach Ablauf des Zeitraums der Restschuldbefreiung nichts mehr im Weg.
Privatinsolvenz trotz Selbstständigkeit – unser Fazit
Es ist natürlich immer einfacher, eine Privatinsolvenz durchzustehen als ein Regelinsolvenzverfahren oder die Betriebsinsolvenz. Auch für den Selbstständigen ist das unter den oben aufgeführten Kriterien problemlos möglich. Wichtig dabei ist jedoch, sich stets an alle Regeln zu halten. Es lohnt sich auf jeden Fall, denn die Restschuldbefreiung macht es möglich, im Anschluss wieder schuldenfrei durchs Leben zu gehen.