Finanzsicherheiten sind in Deutschland ein großes Thema. Die Banken im Land haben ein umfangreiches Vermögen, das den Kunden gehört. Aber auch Banken können in Insolvenz gehen. Zu Recht fragen sich viele Kunden, was dann passiert. Hier greift die Entschädigungseinrichtung, die unter anderem im Rahmen des Anlegerentschädigungsgesetzes und des Einlagensicherungsgesetzes greift. Inhaltsverzeichnis
Was verbirgt sich hinter der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken?
Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken wird auch als „EdB“ bezeichnet. Es handelt sich hierbei um eine hundertprozentige Tochter, die zum Bundesverband deutscher Banken e.V. gehört. Die Entschädigungseinrichtung hat eine Aufgabe durch das deutsche Bundesfinanzministerium erhalten. Ziel ist es, mit der Entschädigungseinrichtung die gesetzliche Einlagensicherung für die Kunden sicherstellen zu können.
Kommt es zur Insolvenz einer Bank, wird geprüft, ob die Bank die Kundeneinlagen auszahlen kann, Sollte das nicht der Fall sein, greift die Anlegerentschädigung. Diese hat in Deutschland eine Höhe von 100.000 Euro pro Kunden. Einige Entschädigungsfälle haben auch eine Höhe von bis zu 500.000 Euro.
Die Grundlagen für die Entschädigungseinrichtung
Einlagensicherungssysteme sollen dafür sorgen, dass Kunden einen gewissen Schutzumfang erhalten, wenn sie ihr Geld bei einer Bank anlegen. Der Bankenverband hat hier als Grundlage die Entschädigungseinrichtung. Diese besteht bereits seit 1998. Wenn deutsche Banken Finanzgeschäfte im Land anbieten möchten, gehören sie automatisch der Entschädigungseinrichtung an. Hier greift in einem Schadensfall das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das auch als EAEG bekannt ist.
Die Grundfunktionen der Entschädigungseinrichtung sind also die Absicherungen. Die Prüfung der Banken unterliegt der Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wie funktioniert die Entschädigung für Anleger?
Wenn es zum Falle der Erstattung kommt, dann wird erst einmal eine Prüfung eingeleitet. Die Entschädigungseinrichtung muss prüfen, wie hoch der Anspruch der Einleger ist. Die Einleger müssen keine speziellen Anträge stellen. Hierbei handelt es sich um ein automatisiertes Verfahren, das in den Vordergrund gestellt wird. Wenn zusätzliche Informationen benötigt werden, meldet sich die zuständige Stelle bei den Einlegern.
Einen Sonderfall stellen Verbindlichkeiten dar, die aus Wertpapiergeschäften entstehen. Handelt es sich hierbei beispielsweise um durch die Bank oder Finanzgruppe beliehene Wertpapiere, dann kann die Entschädigungseinrichtung greifen. Wertpapierhandelsunternehmen sind in dem Fall ebenfalls betroffen. Diese sowie die Kunden müssen jedoch selbst einen Erstattungsfall anmelden.
Wie schnell wird die Entschädigung zur Verfügung gestellt?
Es gibt durch die Entschädigungseinrichtung einen klaren Ablaufplan, der eingehalten wird. Die Finanzaufsicht stellt am ersten Tag einen Erstattungsfall fest und das Sicherungssystem informiert in den nächsten Tagen rund um das Entschädigungsverfahren. Das Sicherungssystem wird vorbereitet, damit eine Auszahlung erfolgen kann. Ab dem fünften Tag nach der Eröffnung des Falls wird dann auch schon die Auszahlung vorbereitet. In einzelnen Fällen kann der Ablauf auch etwas länger dauern. Die Entschädigungseinrichtung ist dabei jedoch mit den Einlegern immer in Kontakt und informiert über das weitere Vorgehen.
Zusätzlicher Schutz durch den Einlagensicherungsfonds
Eine noch höhere Absicherung erhalten Kunden dann, wenn die Bank auch Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Banken, die regelmäßig einen Beitrag für den Fonds zahlen. In einem Entschädigungsverfahren erhalten Kunden der betroffenen Bank dann aus dem Fonds Auszahlungen für ihre Verluste. Es kann daher sinnvoll sein, bei der Suche nach einer Bank zu schauen, ob diese nicht nur der Entschädigungseinrichtung angehört, sondern auch im Fonds der Einlagensicherung ist.