Die Wohlverhaltensphase ist während der Privatinsolvenz ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Restschuldbefreiung. Es wird auch von einer Wohlverhaltensperiode gesprochen. Es handelt sich um einen Zeitraum während der Regelinsolvenz, in der ein Schuldner die Verantwortung für seine Finanzen übernehmen muss. Er muss sich an verschiedene Regeln halten, um am Ende den Insolvenzplan abschließen und das Restschuldbefreiungsverfahren in Anspruch nehmen zu können.
Was passiert während der Wohlverhaltensphase?
Wer in ein Verbraucherinsolvenzverfahren geht, der muss alle pfändbaren Beträge in die Insolvenzmasse überschreiben. Hier gibt es die Pfändungstabelle als Basis. Während der Wohlverhaltenszeit werden dann zusätzlich die Beträge vom Einkommen eingezogen, die ebenfalls über der Pfändungsgrenze liegen. Nach den Gläubigerrechten sollen die Insolvenzgläubiger einen möglichst hohen Betrag erstattet bekommen, bevor die Restschuld erlassen wird. Während der Wohlverhaltenszeit dürfen keine weiteren Schulden gemacht werden.
Die Dauer der Wohlverhaltensphase liegt bei sechs Jahren. Sie beginnt dann, wenn das Insolvenzgericht das Verfahren startet. Der Schlusstermin wird zu diesem Zeitpunkt ebenfalls freigesetzt. Für den Zeitraum wird ein Teil von ihrem Arbeitseinkommen pfändbar. Die Pfändungsfreigrenze ist der Insolvenzverordnung zu entnehmen. Mit den pfändungsfreien Beträgen soll der Schuldner lernen, seinen Alltag zu bestreiten.
Ziel ist es, die bestehenden Verbindlichkeiten bestmöglich zu begleichen und am Ende der Verbraucherinsolvenz schuldenfrei zu sein. Wichtig zu wissen ist, dass nach der Wohlverhaltenszeit einige Ansprüche nicht gelöscht werden. Dies ist bei Verfahrenskosten oder Steuernachzahlungen der Fall.
Welche Pflichten hat der Schuldner?
Der Schuldner hat in der Wohlverhaltensperiode verschiedene Obliegenheiten. Der Insolvenzverwalter oder die Insolvenzverwalterin informieren darüber. Wenn es zu einer Obliegenheitsverletzung kommt, können die Gläubiger im Privatinsolvenzverfahren gegen die Restschuldbefreiung klagen. Dies dient zur Stärkung der Rechte der Gläubiger. Zu den Pflichten der Schuldner gehören:
- Dienstverhältnis: Der Schuldner muss eine Beschäftigungsstelle annehmen, wenn er dazu gesundheitlich und von der Qualifikation her in der Lage ist. Zudem muss er nachweisen, dass er sich um eine Arbeit bemüht, wenn er keine hat.
- Auskunftspflicht: Es besteht eine Pflicht darüber, eine Auskunft über mögliche Einnahmen, wie ein Erbe, eine Steuererstattung oder bestehende Steuererstattungsansprüche zu geben. Verheimlichen kann zum Auflösen der Wohlverhaltensphase führen. Es wird dann geprüft, was der Schuldner davon abführen muss und was im unpfändbaren Bereich liegt.
- Tilgung: Ein wichtiger Teil beim Wohlverhalten ist es, die Tilgung nur an den Treuhänder zu zahlen. Grund dafür ist, dass kein Schuldner einen Sondervorteil haben darf. Die Nachtragsverteilung erfolgt über den Treuhänder.
Unterstützung durch die Insolvenzberatung
Generell ist es bei Schulden empfehlenswert, immer erst den Weg über die Insolvenzberatung zu gehen. Hier wird die außergerichtliche Lösung in den Vordergrund gestellt. Das heißt, es werden alle Schulden zusammengetragen und die Gläubiger angeschrieben. Wenn sich diese auf eine Anpassung der Rückzahlung einlassen, kann die Insolvenz umgangen werden.
Bei einer Privatinsolvenz reicht jedoch schon ein Gläubiger aus, der sich gegen die außergerichtliche Einigung entscheidet. Ist das der Fall, kann der Schuldner die Insolvenz nicht mehr abwenden. Die Wohlverhaltensphase beginnt dann mit dem Prozess. Die Kontrolle der Wohlverhaltensperiode obliegt dem Treuhänder. Wenn Gläubiger feststellen, dass es zu einem Fehlverhalten kommt, können sie dies dem zuständigen Gericht melden. Das Gericht prüft, ob die Restschuldbefreiung noch durchgeführt werden kann.^