Das EAEG ist das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Es wurde im Jahr 1998 veröffentlicht, hat aber schon einige Veränderungen hinter sich. Unter anderem gab es eine Übergangsregelung für die Institute. Die Grundlage ist der Schutz der Einlagen für die Kunden von Finanzdienstleistern. Die Einlagensicherung in Deutschland hat nach gesetzlichen Vorgaben eine Höhe von 100.000 Euro.
Die Regelung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Das Anlegerentschädigungsgesetz regelt die Anforderungen, welche mindestens erfüllt werden müssen, die an eine Anlegerentschädigung bestehen. Es gibt die Möglichkeit für Finanzdienstleister, nicht nur eine Einrichtung zur Sicherung zu nutzen, sondern zusätzliche Einlagensicherungssysteme in Anspruch zu nehmen. Im Rahmen von Einlagensicherungsfonds kann das Guthaben der Einleger durch ein umfangreiches Sicherungssystem noch erhöht werden.
Nach den Vorgaben im Anlegerentschädigungsgesetz muss die Entschädigungseinrichtung in folgenden Fällen greifen:
- Schutz von Spareinlagen, Sichteinlagen, Termineinlagen und Tagesgeldern von 100% bis zu einem Betrag von 100.000 Euro.
- Schutz von Wertpapiergeschäften zu 90% bis zu einem Betrag von 20.000 Euro.
Wertpapierhandelsunternehmen haben normalerweise noch einmal eine zusätzliche Einlagensicherung.
Die genannten Vorgaben im Anlegerentschädigungsgesetz gelten pro Sicherungspflichtigen und pro Kunde. Wenn ein Einleger bei mehreren Banken Einlagen hat und es auch bei mehreren Banken zu einem Entschädigungsfall kommt, erhält er nach Anlegerentschädigungsrichtlinie den Schutz auch für jedes Konto.
Wann greift das Entschädigungsverfahren nach dem Anlegerentschädigungsgesetz?
Ein Entschädigungsanspruch besteht dann, wenn eine Bank in eine Insolvenz geht. Für die Einleger sind die Begriffsbestimmungen sowie die Anwendungsbestimmung besonders wichtig. Die Finanzierung der Entschädigungseinrichtung erfolgt über Entschädigungseinrichtungen. Wenn es zu einem Insolvenzfall kommt, dann greift die Einlagensicherungsrichtlinie für die festgelegten Finanzinstrumente. Der Gegenwert wird bis zum Betrag von 100.000 Euro ausgezahlt. Der Anspruch muss durch den Kunden gemeldet werden, nachdem er einen Brief erhalten hat. Nur so kann die Höhe der Einlagen zum sparen gerettet werden.
Was ist noch wichtig zu wissen?
Die Vorgaben des Versicherungsaufsichtsgesetzes können teilweise auch eine Nichtanwendung finden. Dies gilt für Einrichtungen, die nicht den grundlegenden Voraussetzungen entsprechen.
Zudem unterliegen die Banken und Giroverbände den Vorgaben und erklären sich einverstanden damit, dass Zwangsmittel oder Vorschriften von Bußgeldern angewandt werden. Das Anlegerentschädigungsgesetz beinhaltet die folgenden Punkte:
- Begriffsbestimmungen
- Sicherungspflicht der Institute
- Entschädigungsanspruch und Umfang des Anspruchs
- Hinweise zur Entschädigungseinrichtung und dem dazugehörigen Verfahren
- Prüfung der Institute
- Verschwiegenheitspflicht
- Zwangsmittel
- Bußgeldvorschriften
- Zeitlicher Anwendungsbereich
Die Mindestanforderungen müssen erfüllt sein. Dies wird auch durch die Bankenaufsicht geprüft. Wichtig ist es, dass die Möglichkeit besteht, dass die Kunden bei einer Insolvenz entschädigt werden können.
Beispiel für die Anwendung des Anlegerentschädigungsgesetzes
Ein Kunde hat bei einer Bank ein Girokonto eröffnet und lässt seine Einnahmen auf dieses Konto einzahlen. Über die Jahre hinweg hat sich hier ein Betrag in Höhe von 50.000 Euro angesammelt. Zusätzlich dazu hat er bei der Bank noch ein Tagesgeldkonto mit 30.000 Euro. Die wirtschaftliche Situation der Bank ist schlecht. Daher beginnt nun die Insolvenz. Da es sich um ein Finanzinstitut in Deutschland handelt, unterliegt es dem Anlegerentschädigungsgesetz. Auch wenn die Insolvenz vollzogen wird, so muss der Kunde dennoch keine Angst haben. Sowohl sein Girokonto als auch sein Tagesgeldkonto sind geschützt. Er erhält ein Schreiben der Sicherungseinrichtung und bekundet seinen Anspruch auf die Entschädigung. Diese wird innerhalb von drei Monaten an ihn ausgezahlt.