Die Regelung der Insolvenzanfechtung erfolgt im Rahmen der Insolvenzordnung nach §§ 129 ff. Es handelt sich um eine Möglichkeit für Gläubiger, auf das Gläubigergleichbehandlungsgebot zurückgreifen zu können. Die Insolvenzmasse ist die Grundlage für die Bedienung der Gläubiger durch den Schuldner. Einige Schuldner nutzen jedoch die Möglichkeit, die Insolvenzmasse zu verringern.

Insolvenzanfechtung

Wann kann eine Insolvenzanfechtung durchgeführt werden?

Einige Rechtshandlungen können dazu führen, dass die Zahlungsfähigkeit der Schuldner reduziert wird. So kann die Insolvenzmasse beispielsweise verringert werden, wenn der Schuldner Schenkungen durchführt oder auch eine Vermögensverschiebung in den Fokus stellt. Für den Gläubiger ist dies eine unfaire Handlung, da er durch die Insolvenz generell keine volle Zahlung zu erwarten hat. So liegen Gründe für eine Anfechtung vor. Die Anfechtungsgründe sind klar definiert und können die Insolvenzeröffnung auch verzögern.

Wenn ein Eröffnungsantrag auf Insolvenzanfechtung erfolgt, dann wird genau geprüft, ob eine Gläubigerbenachteiligung vorliegt. Unter anderem wird darauf geschaut, wie das Geschäftsgebaren vor dem Insolvenzantrag gewesen ist. Zeigt sich hier, dass ein Gläubiger möglicherweise durch das Verhalten des Schuldners schon hätte erkennen können, dass eine drohende Insolvenz bevorsteht, hat er keinen Anspruch auf eine Auszahlung seiner Forderungen. Hier werden nach Insolvenzrecht alle Geschäftspartner geprüft.

Wann eine Insolvenzanfechtung sinnvoll sein kann

Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, nach dem Insolvenzantrag durch Zahlungsunfähigkeit des Schuldners genau zu prüfen, wie hoch die Insolvenzmasse für die Insolvenzgläubiger ist. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens soll eine möglichst umfangreiche Befriedigung der Forderungen der Gegner möglich sein. Eine Benachteiligung kann angezeigt werden. Dies gilt auch dann, wenn der Anfechtungsgegner nur Indizien dazu hat, dass die Insolvenzmasse verringert wurde und die Deckung des Kontos eines Schuldners doch noch höher sein könnte. Ein Anfechtungsanspruch besteht bei Verdacht auf die folgenden Punkte:

  • Es liegt eine objektive Gläubigerbenachteiligung durch das Verhalten des Insolvenzschuldners vor.
  • Nach Insolvenzrecht liegen anfechtbare Rechtsgeschäfte vor.
  • Die Zahlungsfähigkeit eines Schuldners liegt vor.

Klar formuliert sind die anfechtbaren Indizien die unmittelbar nachteiligen Rechtshandlungen sowie eine vorsätzliche Benachteiligung. Gesellschafterdarlehen oder auch unentgeltliche Leistungen sowie die Anfechtung einer kongruenten oder einer inkongruenten Deckung, die eine Befriedigung der Insolvenzschuldner nicht oder nur unvollständig möglich machen. Den Anfechtungsanspruch haben alle Gläubiger des Schuldners.

Die Ziele einer Insolvenzanfechtung

Interessant ist die Frage, welche Ziele bei einer Insolvenzanfechtung vorliegen. Der Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Gläubigergleichbehandlung in den Fokus zu stellen. Wird die Insolvenz angefochten, so muss der Verwalter dafür sorgen, dass der Zustand vor den anfechtbaren Rechtshandlungen wieder hergestellt wird. Der eingetretene Entzug von Werten, die eigentlich zur Insolvenzmasse gehören, wird rückgängig gemacht. Dies gilt auch für Schenkungen der Vermögenswerte an nahestehende Personen. Gläubiger die benachteiligt wurden, können wieder die vollen Zahlungen aus der Insolvenzmasse für sich beanspruchen.

Wie kann sich der Betroffene selbst verhalten?

Wenn ein Schuldner in die Insolvenz geht und es zu einer Insolvenzanfechtung kommt, ist das für den Schuldner selbst oft auch erst einmal ein Schreck. Er erhält ein Schreiben durch den Insolvenzverwalter und muss dann Stellung nehmen. Die Angaben, die im Rahmen der Insolvenzanfechtung gemacht werden, sollten genau geprüft werden. Hierfür steht auch der Insolvenzverwalter zur Verfügung. Der Schuldner hat zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens die Aufgabe, alles für eine möglichst hohe Rückzahlung an die Gläubiger zu tun. Daher ist er verpflichtet, auch Stellung zur Anfechtung zu nehmen.

Ist ein ehemaliger Geschäftspartner eines Schuldners betroffen, so muss er nachweisen, dass er die nahende Insolvenz nicht abschätzen konnte. Hat er mehrere Mahnungen geschrieben und keine Zahlung erhalten, dann kann dies als Hinweis auf eine Insolvenz gewertet werden. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Aus diesem Grund sollten sich Betroffen mit einem Anwalt in Verbindung setzen und Stellung nehmen.

Nicht jeder Insolvenzanfechtung wird auch stattgegeben. Daher kann es immer lohnenswert sein, sich genau mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen und schnell zu reagieren.