Die Restschuldversicherung dient zur Absicherung des Kreditnehmers sowie seiner Familie. Wer einen Kreditvertrag unterschreibt, der muss immer auch bedenken, dass er möglicherweise die volle Tilgung nicht durchführen kann. Gründe, wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und auch Tod sind Gründe dafür, dass die Raten nicht mehr bedient werden können. Zur Absicherung dieser Fälle und auch der Hinterbliebenen ist eine Restschuldversicherung eine Empfehlung.
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Was ist unter einer Restschuld zu verstehen?
Bei einem Ratenkredit werden immer zwei Beträge als Grundlage gesehen: Einer dieser Beträge ist der Nettodarlehensbetrag und der andere stellt den Zinsbetrag dar. Mit dem Beginn der ersten Ratenzahlung reduziert sich die restliche Schuld. Unter der Restschuld ist der Betrag zu verstehen, der noch getilgt werden muss. Interessant ist die Höhe vor allem dann, wenn mit einem Einmalbetrag der noch offene Kreditbetrag ausgeglichen werden soll.
Aber auch dann, wenn der Kreditnehmer beispielsweise eine Sondertilgung durchführen möchte oder die vereinbarten Monatsraten gerne anpassen würde, kann ein Blick auf die Restschuld und den Darlehensvertrag hilfreich sein.
Wie wird eine Restschuld berechnet?
Für den Kreditnehmer ist es wichtig zu wissen, wie hoch seine verbleibende Schuld noch ist. Dies ist ein relativ einfacher Prozess, bei dem es hilfreich ist, den Zins- und Tilgungsplan vor sich zu haben. Hier ist erkennbar, wie zum aktuellen Zeitpunkt die Tilgung aussieht und wie hoch noch die Restschuld ist. Die restliche Schuld ist dabei die Differenz, die sich aus dem noch offenen Betrag des Kredites sowie den schon durchgeführten Tilgungszahlungen ergibt.
Was ist bei der Restkreditversicherung wichtig?
Einen wichtigen Aspekt stellt die Versicherungssumme dar. Für den Versicherten ist es immer wichtig, einen Vergleich der Angebote durchzuführen und zu schauen, welche Versicherungssumme angeboten wird. Diese muss nicht höher liegen, als die Kreditsumme. Unter anderem wird die Versicherungsprämie auch anhand der Summe berechnet. Die Restschuldversicherung sollte ebenso lange laufen, wie die Kreditlaufzeit. In der Regel muss das Darlehen angegeben werden, um ein Angebot für die Versicherung zu erhalten.
Eine Gesundheitsprüfung wird vor allem dann durchgeführt, wenn es sich um einen hohen Kredit handelt, wie bei einem Immobiliendarlehen. So möchte der Versicherer prüfen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit für Zahlungsausfälle ist.
Während bei einem Darlehensvertrag der Effektivzins eine wichtige Größe ist, ist es bei einer Restschuldversicherung die Karenzzeit. Es sollte geprüft werden, wie lang diese ist. Ebenfalls zu prüfen ist, ob die Versicherung auch dann noch greift, wenn beispielsweise eine Umschuldung durch einen anderen Sofortkredit durchgeführt wird. Diese Punkte sind in den Versicherungsbedingungen oder auch im Produktinformationsblatt zu finden. Hier sollte der Leistungsumfang transparent dargestellt sein.
Einige Restschuldversicherungen zahlen nur eine Einmalprämie. Auch dieser Punkt ist im Versicherungsvertrag vermerkt. Normal ist dies bei einem Leistungsfall einer Kapitallebensversicherung. Aber auch die Restschuldversicherung zahlt teilweise nur eine Einmalprämie, mit der dann die Restschuld bedient werden kann.
Gebühren zu den Kreditkosten rechnen
Zu bedenken ist, dass die Gebühren für die Versicherung über die Vertragslaufzeit in den Effektivzins einfließen. Wer mit einem Kreditrechner seine Kreditkosten berechnet, der sollte also davon ausgehen, dass die Darlehenssumme noch steigt.
Grundsätzlich hängt eine Kreditzusage nicht davon ab, ob der Darlehensnehmer eine Restschuldversicherung hat. In einigen Fällen kann diese jedoch gefordert werden, um den Kredit abzusichern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Bonität und Kreditsumme bei der Kreditaufnahme nicht ganz in einem optimalen Einklang stehen oder es um eine höhere Anschlussfinanzierung geht.
Die Risikolebensversicherung als Kreditsicherheit
Wer keine Ratenschutzversicherung abschließen möchte, der kann auch zu einer Risikolebensversicherung greifen. Diese hat den Vorteil, dass sie häufig recht hohe Summen im Todesfall zur Verfügung stellt und Angehörige so den Kreditbetrag über eine Sondertilgung auslösen können. Gerade im Ernstfall möchte sich niemand lange Gedanken darüber machen müssen, wie er die Kreditraten bedienen kann. Auch Diskussionen beim Versicherungsfall, wenn der Versicherte verstirbt, sind bei einer Restschuldversicherung keine Seltenheit.
Teilweise wird auch eine Sterbegeldversicherung als Sicherheit für einen Kredit angegeben. Mit der Auszahlung würden Hinterbliebene dann die offenen Raten zurückzahlen.
Was ist bei der Restschuldversicherung noch wichtig?
In einem Kreditangebot ist oft auch ein Angebot für eine Versicherungsleistung enthalten. Gerade bei einem Kleinkredit würde eine solche Versicherung die Zinsen nur unnötig verteuern. Immerhin wird sie mitfinanziert. Bei höheren Summen kann es sinnvoll sein, sich für eine Restschuldversicherung mit Sonderkündigungsrecht zu entscheiden. Als Versicherungsnehmer sollte immer der Hauptverdiener eingesetzt werden. Fällt dieser aus unverschuldeten Gründen aus, dann fällt es schwer, den Kredit weiter abbezahlen zu können. Mit der Versicherungsleistung können die Angehörigen den Restkredit tilgen.
Generell sollte der Blick noch auf das Kündigungsrecht gerichtet werden. Wenn über Sondertilgungen oder auch eine vorzeitige Ablöse der Kredit schon bedient wird, dann sollte auch die Restschuldversicherung auslaufen.